Das richtige Verfeuern und Schlagen von Brennholz
Brennholz ist ein sehr beliebtes Heizmittel geworden. In vielen Haushalten ist das Verfeuern von Kaminholz in einem sich in der Wohnung befindenden Kamin eine deutliche Aufwertung des Wohnraumes. Wichtig ist dabei aber auch immer, dass richtig mit dem Heizmittel Brennholz umgegangen wird.
Das richtige Verfeuern von Brennholz
Zunächst einmal ist es sehr wichtig, dass das Holz beim Verfeuern nicht mehr feucht ist. Die erste Bundesimmissionsschutzverordnung legt fest, dass der Wassergehalt von Brennholz nicht über 25 % betragen darf, da es ansonsten zur Entstehung von umwelt- und gesundheitsschädigenden Emissionen wie krebserregenden Kohlenwasserstoffen kommt. Außerdem kann es durch das Verfeuern von feuchtem Brennholz zu Schornsteinbränden kommen.
Des Weiteren dürfen ausschließlich bestimmte Holzstoffe für die Verfeuerung in Wohnungen eingesetzt werden. Diese Holzstoffe sind Holzbriketts oder Holzkohle, naturbelassenes Stückholz, natürliche Holzreste (z.B. Sägespäne, lose Rinde usw.) und naturbelassene Holz-Presslinge, wie bspw. Holzpellets.
Unter keinen Umständen darf Holz verfeuert werden, welches mit Holzschutzmitteln behandelt wurde oder Spanplatten, welche beim Verbrennen Stoffe freisetzen, die schädlich für Umwelt und Gesundheit sind.
Brennholz selber schlagen – Was gilt es zu beachten?
Vor dem Selbstschlagen von Kaminholz sollte man sich fragen, ob sich dieser Aufwand für Sie wirklich lohnt, denn sollte man Holz selbst schlagen wollen ist es keinesfalls gestattet, einfach in den Wald zu gehen und loszulegen. In jedem Fall muss eine Genehmigung vom Waldeigentümer oder vom zuständigen Förster eingeholt werden. Hat man eine Genehmigung eingeholt, gilt es zusätzlich darauf zu achten, dass ausschließlich die ausgewiesenen Wege im Wald benutzt werden und dass die Vorschriften des Försters oder Waldbesitzers sowie die geltenden Landeswaldgesetze des jeweiligen Bundeslandes beachtet werden. Ansonsten kann es zu hohen Bußgeldstrafen kommen.
Wenn man mit der Motorsäge Baumstämme zu Brennholz verarbeiten möchte sollte man beachten, dass dafür in vielen Bundesländern ein sog. Selbstwerberschein notwendig ist. Man braucht also eine Bestätigung darüber, fachgerecht mit der Motorsäge umgehen zu können. Damit der Umgang mit dem Gerät gelernt werden kann und die verschiedensten Kenntnisse über Sicherheitsvorkehrungen, Unfallgefahren usw. erlangt werden können, bieten die Forstämter Motorsägen-Kurse an.
Ein Selbstwerber ist außerdem selbst verantwortlich für seinen Versicherungsschutz, sowie für die eigene Sicherheit zu sorgen, denn der Waldeigentümer und das Forstamt haften nicht für Unfallschäden. Empfehlenswert ist dafür das Abschließen einer Unfallversicherung. Eine Krankenversicherung zahlt zwar die Behandlungskosten, aber nicht für die durch einen Unfall entstandenen Folgeschäden. Bei der Unfallversicherung gilt allerding zu beachten, dass diese nur zahlt, wenn alle erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen eingehalten wurden und somit keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Da das Schlagen von Brennholz also mit viel Aufwand verbunden ist und Zeit nicht nur sprichwörtlich auch Geld ist, kann es günstiger, praktischer und zeitsparender sein, das Brennholz von einem Brennholzhändler zu kaufen.